Abfindungsverhandlung in Frankfurt – Das Maximum für Sie herausholen
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht es oft um hohe Summen. Mit strategischem Verhandlungsgeschick und fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sorge ich dafür, dass Ihre finanziellen Interessen optimal gewahrt bleiben.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung, die Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten. Sie ist in Deutschland kein gesetzlicher Automatismus – sie entsteht durch Verhandlung, Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder durch einen Aufhebungsvertrag.
Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt, Alter, Marktchancen und die rechtliche Stärke der Ausgangslage. Mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und langjähriger Verhandlungserfahrung sorge ich dafür, dass Sie das Optimum herausholen.
So läuft die Abfindungsverhandlung bei Kanzlei Waßer ab
Ausgangslage analysieren
Ich beurteile die rechtliche Stärke Ihrer Position und berechne eine realistische Abfindungsbandbreite.
Strategie entwickeln
Je nach Situation empfehle ich einen direkten Vergleich, Aufhebungsvertrag oder den Klageweg am Arbeitsgericht.
Verhandlung führen
Ich übernehme alle Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder dessen Anwälten – Sie müssen nichts selbst aushandeln.
Vertrag prüfen & abschließen
Ich prüfe sämtliche Klauseln des Aufhebungsvertrags auf versteckte Fallen, bevor Sie unterschreiben.
Warum Kanzlei Hadi Waßer für Ihre Abfindung?
Häufige Fragen zur Abfindungsverhandlung
Wie hoch sollte meine Abfindung sein?
Als Ausgangspunkt gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre. Bei starker rechtlicher Ausgangslage, höherem Alter oder geringen Marktchancen kann deutlich mehr erzielt werden. In meiner Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein – er ist freiwillig. Unterschreiben Sie nie ohne anwaltliche Prüfung. Viele Klauseln können schwerwiegende Folgen haben, z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder Verzicht auf laufende Ansprüche.
Kann ich die Abfindung noch erhöhen, wenn ich bereits ein Angebot habe?
In vielen Fällen ja. Arbeitgeber machen selten ihr bestes Angebot zuerst. Mit anwaltlicher Unterstützung und einem klaren Bild Ihrer rechtlichen Position können wir häufig mehr herausholen.
Entstehen mir Nachteile beim Arbeitslosengeld?
Bei einvernehmlicher Aufhebung kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen drohen. Ich achte auf Formulierungen, die dieses Risiko minimieren – etwa die Vereinbarung einer betriebsbedingten Kündigung als Hintergrund.
Abfindung verhandeln – professionell und ergebnisorientiert
Holen Sie nicht weniger als das, was Ihnen zusteht. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.