Betriebsrat in Frankfurt – Kompetente Rechtsberatung für Ihre Arbeitnehmervertretung
Die Arbeit des Betriebsrats erfordert tiefes Fachwissen und strategisches Geschick. Ich berate Betriebsräte in Frankfurt in allen Fragen der Mitbestimmung, der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und im Einigungsstellenverfahren.
Was sind die Rechte des Betriebsrats?
Der Betriebsrat ist die gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der Belegschaft. Er besitzt weitreichende Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ohne seine Zustimmung dürfen viele Maßnahmen des Arbeitgebers nicht umgesetzt werden.
Von Einstellungen über Betriebsänderungen bis zu sozialen Angelegenheiten – die Mitbestimmungsrechte sind vielfältig und komplex. Eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um diese Rechte effektiv und strategisch wahrzunehmen.
So unterstütze ich Ihren Betriebsrat
Bestandsaufnahme
Ich analysiere die aktuelle Situation Ihres Betriebsrats und identifiziere offene Rechtsfragen.
Beratung & Schulung
Ich berate in konkreten Einzelfällen und stärke die rechtlichen Kompetenzen des gesamten Gremiums.
Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Ich führe Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen und anderen Mitbestimmungsthemen.
Einigungsstellenverfahren
Falls keine Einigung möglich ist, vertrete ich Ihren Betriebsrat im Einigungsstellenverfahren konsequent.
Warum Kanzlei Hadi Waßer für Ihren Betriebsrat?
Häufige Fragen zur Betriebsratsberatung
Wann muss der Betriebsrat angehört werden?
Bei Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen und weiteren personellen Maßnahmen ist die Anhörung nach BetrVG zwingend. Eine fehlerhafte oder fehlende Anhörung macht die Maßnahme des Arbeitgebers unwirksam.
Wer bezahlt den Anwalt des Betriebsrats?
Der Arbeitgeber. Nach § 40 BetrVG trägt er die Kosten für erforderliche Rechtsberatung. Der Betriebsrat hat damit Anspruch auf anwaltliche Unterstützung, ohne selbst in Vorleistung zu treten.
Was ist eine erzwingbare Mitbestimmung?
In bestimmten Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeiten, Urlaubsgrundsätze, technische Überwachung) darf der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrats handeln. Ohne Einigung wird die Einigungsstelle tätig – der Betriebsrat kann das erzwingen.
Was leistet ein Inhouse-Seminar für den Betriebsrat?
Als Lehrtätiger im Bereich Weiterbildung biete ich maßgeschneiderte Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an – zu Mitbestimmungsrechten, aktueller Rechtsprechung und strategischem Handeln als Gremium.
Ihr Betriebsrat verdient kompetente rechtliche Unterstützung
Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihrer Situation. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.