Mobbing & Diskriminierung am Arbeitsplatz in Frankfurt – Rechtliche Hilfe, die wirkt

    Niemand sollte Angst am Arbeitsplatz haben müssen. Bei Mobbing oder Diskriminierung stehe ich Ihnen als starker Partner zur Seite – von der Beweissicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.

    Was ist Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz?

    Mobbing bezeichnet systematisches, feindseliges Verhalten gegenüber einem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum. Diskriminierung liegt vor, wenn jemand aufgrund persönlicher Merkmale – wie Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion oder Behinderung – benachteiligt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie in Deutschland vor solchen Übergriffen.

    Die rechtliche Durchsetzung ist oft schwierig, weil Beweise fehlen oder nicht rechtzeitig gesichert werden. Als erfahrener Fachanwalt begleite ich Sie von der Beweissicherung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.

    So unterstütze ich Sie bei Mobbing & Diskriminierung

    01

    Erstberatung & Bestandsaufnahme

    Ich höre Ihnen zu und beurteile Ihre rechtliche Ausgangslage – vertraulich und ohne Vorwürfe.

    02

    Beweissicherung

    Wir erarbeiten gemeinsam, welche Beweise gesichert werden müssen: Tagebuch, E-Mails, Zeugen.

    03

    Außergerichtliche Lösung

    Ich fordere den Arbeitgeber auf, das Verhalten zu unterlassen und Entschädigung zu leisten.

    04

    Klage vor dem Arbeitsgericht

    Falls nötig, klage ich Ihre Entschädigungsansprüche vor dem Arbeitsgericht Frankfurt durch.

    Warum Kanzlei Hadi Waßer bei Mobbing & Diskriminierung?

    Professionelle Beweissicherungsstrategie
    Durchsetzung nach AGG und BGB
    Außergerichtliche und gerichtliche Lösungen
    Diskretion und Verständnis für sensible Fälle
    Kostenlose Erstberatung für Arbeitnehmer
    Antwort innerhalb von 24 Stunden

    Häufige Fragen zu Mobbing & Diskriminierung

    Wie beweise ich Mobbing?

    Führen Sie sofort ein Mobbingtagebuch mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten und genauen Beschreibungen. Sichern Sie alle schriftlichen Belege (E-Mails, WhatsApp, Notizen). Je früher Sie beginnen, desto stärker Ihre Position.

    Was ist Diskriminierung nach dem AGG?

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Beide Seiten – direkte und indirekte Diskriminierung – sind verboten.

    Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

    Nur zwei Monate nach der Diskriminierung! Diese Frist ist zwingend. Danach sind AGG-Ansprüche in der Regel ausgeschlossen. Kontaktieren Sie mich daher sofort, wenn Sie eine Diskriminierung vermuten.

    Muss ich das Unternehmen verlassen?

    Nicht zwingend. Je nach Situation kann ein Verbleib mit klaren Schutzmaßnahmen sinnvoll sein – oder ein Ausscheiden mit einer guten Abfindung. Die beste Lösung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Sie müssen das nicht alleine durchstehen

    Kontaktieren Sie mich vertraulich. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden und beurteile Ihre Situation kostenlos.