Mobbing & Diskriminierung am Arbeitsplatz in Frankfurt – Rechtliche Hilfe, die wirkt
Niemand sollte Angst am Arbeitsplatz haben müssen. Bei Mobbing oder Diskriminierung stehe ich Ihnen als starker Partner zur Seite – von der Beweissicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.
Was ist Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Mobbing bezeichnet systematisches, feindseliges Verhalten gegenüber einem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum. Diskriminierung liegt vor, wenn jemand aufgrund persönlicher Merkmale – wie Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion oder Behinderung – benachteiligt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie in Deutschland vor solchen Übergriffen.
Die rechtliche Durchsetzung ist oft schwierig, weil Beweise fehlen oder nicht rechtzeitig gesichert werden. Als erfahrener Fachanwalt begleite ich Sie von der Beweissicherung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht Frankfurt.
So unterstütze ich Sie bei Mobbing & Diskriminierung
Erstberatung & Bestandsaufnahme
Ich höre Ihnen zu und beurteile Ihre rechtliche Ausgangslage – vertraulich und ohne Vorwürfe.
Beweissicherung
Wir erarbeiten gemeinsam, welche Beweise gesichert werden müssen: Tagebuch, E-Mails, Zeugen.
Außergerichtliche Lösung
Ich fordere den Arbeitgeber auf, das Verhalten zu unterlassen und Entschädigung zu leisten.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Falls nötig, klage ich Ihre Entschädigungsansprüche vor dem Arbeitsgericht Frankfurt durch.
Warum Kanzlei Hadi Waßer bei Mobbing & Diskriminierung?
Häufige Fragen zu Mobbing & Diskriminierung
Wie beweise ich Mobbing?
Führen Sie sofort ein Mobbingtagebuch mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligten und genauen Beschreibungen. Sichern Sie alle schriftlichen Belege (E-Mails, WhatsApp, Notizen). Je früher Sie beginnen, desto stärker Ihre Position.
Was ist Diskriminierung nach dem AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Beide Seiten – direkte und indirekte Diskriminierung – sind verboten.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Nur zwei Monate nach der Diskriminierung! Diese Frist ist zwingend. Danach sind AGG-Ansprüche in der Regel ausgeschlossen. Kontaktieren Sie mich daher sofort, wenn Sie eine Diskriminierung vermuten.
Muss ich das Unternehmen verlassen?
Nicht zwingend. Je nach Situation kann ein Verbleib mit klaren Schutzmaßnahmen sinnvoll sein – oder ein Ausscheiden mit einer guten Abfindung. Die beste Lösung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Sie müssen das nicht alleine durchstehen
Kontaktieren Sie mich vertraulich. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden und beurteile Ihre Situation kostenlos.