Kündigungsschutz in Frankfurt – Ihr Fachanwalt kämpft für Ihren Arbeitsplatz
Eine Kündigung trifft oft ohne Vorwarnung. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung auf Wirksamkeit und kämpfe für Ihren Arbeitsplatz – oder eine faire Abfindung.
Was ist Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Entlassungen. Es gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein – sie muss auf personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen basieren.
Formelle Fehler können eine Kündigung unwirksam machen: fehlende Schriftform, versäumte Betriebsratsanhörung, falsche Kündigungsfristen oder eine unzureichende Begründung. Als Fachanwalt mit 20+ Jahren Erfahrung kenne ich jede Schwachstelle und nutze sie konsequent für Sie.
So läuft der Kündigungsschutz bei Kanzlei Waßer ab
Kostenlose Erstberatung
Schildern Sie mir Ihre Situation. Ich bewerte sofort die Chancen und Risiken Ihres Falls.
Prüfung der Kündigung
Ich analysiere Ihr Kündigungsschreiben auf formelle Fehler, Fristversäumnisse und die rechtliche Grundlage.
Strategie festlegen
Je nach Fall empfehle ich eine Kündigungsschutzklage, außergerichtliche Einigung oder Abfindungsverhandlung.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Ich begleite Sie vor dem Arbeitsgericht Frankfurt oder führe Ihre Verhandlung strategisch zum Ziel.
Warum Kanzlei Hadi Waßer für Ihren Kündigungsschutz?
Häufig gestellte Fragen zum Kündigungsschutz
Innerhalb welcher Frist muss ich klagen?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – warten Sie nicht ab!
Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Nein. Das KSchG gilt erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Jedoch kann Sonderkündigungsschutz bestehen (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft).
Was kostet die anwaltliche Hilfe?
Die Kosten hängen vom Streitwert (i. d. R. drei Bruttomonatsgehälter) ab. Für Arbeitnehmer biete ich eine kostenlose Erstberatung an. Bei Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten.
Was passiert, wenn ich gewinne?
Das Gericht kann die Weiterbeschäftigung anordnen. Häufig einigen sich die Parteien auf eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs. Ich berate Sie über den für Sie besten Ausgang.
Kündigung erhalten? Handeln Sie jetzt – die 3-Wochen-Frist läuft!
Kontaktieren Sie mich noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.